Sie betreuen Mandanten des Produzierenden Gewerbes oder der Landwirtschaft? Wir unterstützen Sie als spezialisierte Kollegin bei der Stromsteuerentlastung – flexibel, diskret und mit 100 % Mandatsschutz.

Stromsteuerentlastung ist ein Spezialgebiet, das die meisten Kanzleien nur selten bearbeiten. Wir übernehmen die Facharbeit – Sie behalten den Mandanten.
Wir treten nicht als Wettbewerber auf, sondern als spezialisierte Kollegin. Die Mandantenbeziehung bleibt unangetastet bei Ihnen.
Garantierter Mandatsschutz: Wir übernehmen ausschließlich die Stromsteuerentlastung und werden in keinem anderen Bereich für Ihre Mandanten tätig.
Sie gewinnen Zeit für Ihr Kerngeschäft und bieten Ihren Mandanten gleichzeitig eine Erstattung, die diese sonst nicht erhalten hätten.
Keine versteckten Kosten. Das Honorar ist klar definiert und wird vorab kommuniziert – an Ihre Mandanten oder auf Wunsch direkt an Sie.
Wir haben uns auf Stromsteuerentlastungsanträge nach § 9b StromStG spezialisiert.
Ob wir im Hintergrund arbeiten oder als Sparringspartnerin auftreten – die Art der Zusammenarbeit bestimmen Sie. Absolute Vertraulichkeit ist garantiert.
Wir verstehen, dass die Mandantenbeziehung das wertvollste Gut einer Kanzlei ist. Deshalb garantieren wir: Ihre Mandanten bleiben Ihre Mandanten. Wir werden ausschließlich im Bereich der Stromsteuerentlastung tätig und treten auf Wunsch gar nicht persönlich in Erscheinung.
Wählen Sie das Modell, das zu Ihrer Kanzlei passt. Jedes bietet vollen Mandatsschutz und transparente Konditionen.
Wir arbeiten unsichtbar im Hintergrund
Sie bleiben alleiniger Ansprechpartner für Ihren Mandanten. Wir liefern die fachliche Zuarbeit – von der Prüfung über die Antragserstellung bis zur Kommunikation mit dem Hauptzollamt. Der Mandant erfährt auf Wunsch gar nicht, dass eine externe Spezialistin beteiligt ist.
Fachlicher Austausch auf Augenhöhe
Sie bearbeiten den Fall, und wir stehen als Sparringspartnerin zur Verfügung. Ideal, wenn Sie den Antrag selbst erstellen möchten und Unterstützung bei Spezialfragen oder der Qualitätssicherung brauchen. Review, Beratung und fachliches Feedback inklusive.
Vollständige Übernahme des Bereichs
Wir übernehmen die Stromsteuerentlastung als ausgelagerte Spezialleistung vollständig. Mit direktem Mandantenkontakt, aber ausschließlich im Bereich Stromsteuer. Sie empfehlen uns weiter. Wir kümmern uns um alles Weitere.
Von der ersten Prüfung bis zur erfolgreichen Erstattung – alle Leistungen aus einer Hand.
Kostenlose Erstprüfung, ob für Ihren Mandanten ein Anspruch auf Stromsteuerentlastung besteht – inklusive Branchenklassifikation und Verbrauchsanalyse.
Fundierte Ersteinschätzung zur Höhe der möglichen Entlastung und Erläuterung der Voraussetzungen – verständlich aufbereitet für Sie und Ihren Mandanten.
Vollständige Erstellung des Entlastungsantrags nach § 9b StromStG inkl. aller erforderlichen Nachweise und Berechnungen.
Fachliche Prüfung Ihrer eigenen Anträge durch eine spezialisierte Kollegin. Feedback, Korrekturen und Optimierungsvorschläge vor Einreichung.
Übernahme der gesamten Kommunikation mit dem zuständigen Hauptzollamt – von der Einreichung bis zur Bescheidprüfung und eventuellen Rückfragen.
Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Unternehmen anspruchsberechtigt ist.
Kostenlos Anspruch prüfen