Antragsfrist: Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG hat feste Fristen. Wer sie verpasst, verliert den Erstattungsanspruch. Hier finden Sie alle wichtigen Fristen.

Verbrauchsjahr 2025

Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2026 beim Hauptzollamt eingehen.

0
Tage
0
Stunden
0
Minuten
0
Sekunden

Tipp: Je früher der Antrag gestellt wird, desto schneller erfolgt meist die Bearbeitung im Hauptzollamt.

Fristen im Überblick

Die Stromsteuerentlastung kann jeweils für ein abgelaufenes Kalenderjahr beantragt werden. Die Frist endet am 31. Dezember des Folgejahres.

Verbrauchsjahr 2023
Frist: 31.12.2024
ABGELAUFEN
Verbrauchsjahr 2024
Frist: 31.12.2025
ABGELAUFEN
Verbrauchsjahr 2025
Frist: 31.12.2026
AKTIV
Verbrauchsjahr 2026
Frist: 31.12.2027 (ab 50 MWh aktiv)
ZUKÜNFTIG

Unterjährige Anträge

Für das laufende Kalenderjahr können Sie auch unterjährig Anträge stellen – monatlich, quartalsweise oder halbjährlich. Die Voraussetzung:

Mindestverbrauch: 50.000 kWh pro Antragszeitraum

Der betrieblich verwendete Strom (ohne E-Mobilität) muss im jeweiligen Antragszeitraum über 50.000 kWh liegen. Mehr dazu unter betriebliche Verwendung.

Vorteil unterjähriger Anträge: Sie erhalten die Erstattung schneller und verbessern Ihre Liquidität. Besonders für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch ist dies eine attraktive Option.

Wie wird der Antrag gestellt?

Der Antrag auf Stromsteuerentlastung wird digital über das Zoll-Portal eingereicht. So sieht der Ablauf aus:

1

Anspruch prüfen

Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen zum Produzierenden Gewerbe oder zur Land-/Forstwirtschaft gehört und der Stromverbrauch die Mindestschwelle überschreitet.

2

Unterlagen zusammenstellen

Stromrechnungen, WZ-Code-Nachweis und ggf. Selbsterklärungen vorbereiten (siehe Checkliste unten).

3

Online-Antrag einreichen

Die amtlichen Vordrucke über das Zoll-Portal ausfüllen und digital einreichen. Ein Papierantrag ist nicht erforderlich.

4

Erstattung erhalten

Nach Prüfung durch das Hauptzollamt wird die Entlastung auf Ihr Konto überwiesen. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen einigen Wochen und wenigen Monaten.

Benötigte Unterlagen

Je nach Konstellation und Entlastungshöhe benötigen Sie unterschiedliche Dokumente:

Basis-Unterlagen

Amtlich vorgeschriebene Vordrucke des Zoll-Portals, vollständig ausgefüllt und digital eingereicht.

Wirtschaftliche Tätigkeit

Auf Nachfrage: Beschreibung und Nachweis Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, für die die Entlastung beantragt wird.

Weitergabe von Nutzenergie

Bei Weitergabe von Nutzenergie an Dritte: Selbsterklärung des nutzenden Unternehmens und Aufstellung der Strommengen.

Hohe Entlastungsbeträge

Ab EUR 10.000 Entlastungsbetrag: zusätzliche Selbsterklärung über erhaltene staatliche Beihilfen erforderlich.

Stromsteuerentlastung
jetzt beantragen

Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Unternehmen anspruchsberechtigt ist.

Kostenlos Anspruch prüfen
Kein Risiko
Speziell für KMU
Pauschalhonorar
Steuerberater-Qualität