Stromsteuerentlastung: Höhe, Berechnung und Selbstbehalt
So berechnen Sie die Stromsteuerrückerstattung für Ihr Unternehmen.
So berechnen Sie die Stromsteuerrückerstattung für Ihr Unternehmen.
Die Stromsteuerentlastung wird berechnet, indem die gesamte betrieblich verwendete Strommenge mit einem Satz von EUR 0,02 pro Kilowattstunde multipliziert wird. Anschließend wird ein Selbstbehalt von pauschal EUR 250 abgezogen.
| Jahresstromverbrauch | Brutto-Entlastung | − Selbstbehalt | Netto-Entlastung |
|---|---|---|---|
| 100.000 kWh | EUR 2.000 | EUR 250 | EUR 1.750 |
| 250.000 kWh | EUR 5.000 | EUR 250 | EUR 4.750 |
| 500.000 kWh | EUR 10.000 | EUR 250 | EUR 9.750 |
| 1.000.000 kWh | EUR 20.000 | EUR 250 | EUR 19.750 |
Der Selbstbehalt von EUR 250 ist ein kritischer Punkt in der Berechnung. Um diesen Selbstbehalt durch die Entlastung auszugleichen, benötigen Sie einen bestimmten Jahresstromverbrauch.
Bei dieser Menge erreichen Sie genau die Selbstbehalt-Grenze.
Ein Antrag lohnt sich ab dieser Menge wirtschaftlich.
Die gesamte betrieblich verwendete Strommenge ist entlastungsberechtigt. Dabei ist unerheblich, in welchem Bereich des Unternehmens der Strom verwendet wird.
Wenn Ihr Unternehmen große Strommengen verbraucht, müssen Sie nicht zwingend warten, bis das Geschäftsjahr zu Ende ist. Stattdessen können Sie unterjährig Anträge stellen und bereits erhaltene Entlastungen für Liquidität nutzen.
Zeiträume: Anträge können monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich gestellt werden.
Mindestmenge: Für unterjährige Anträge gilt eine Mindestmenge von 50.000 kWh:
Dies ermöglicht es Unternehmen mit hohem Stromverbrauch, die Entlastung schneller zu erhalten und ihre Liquidität zu verbessern.
Vertiefen Sie Ihr Wissen rund um die Stromsteuerentlastung.
Welche Unternehmen und Branchen können Stromsteuerentlastung beantragen?
Mehr erfahren →Welcher Strom zählt? Ausschlüsse, gemischte Tätigkeiten und § 9a StromStG Vollentlastung.
Mehr erfahren →Bis wann muss der Antrag gestellt werden? Frist 31.12. des Folgejahres.
Mehr erfahren →Prüfen Sie Ihren WZ-Code und finden Sie heraus, ob Ihre Branche berechtigt ist.
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