Branchencheck: Ist Ihr Unternehmen antragsberechtigt?

Suchen Sie nach Ihrer Branche oder Ihrem WZ-2003-Code und erfahren Sie sofort, ob Sie Anspruch auf Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG haben.

WZ-2003 Branchensuche

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1.809 Branchen aus der WZ-2003-Klassifikation hinterlegt.

Antragsberechtigt (PG / LuF)
Nicht antragsberechtigt

Wichtige Hinweise zur Branchenzuordnung

WZ 2003 ist maßgeblich

Für die Stromsteuerentlastung gilt ausschließlich die Klassifikation WZ 2003 – nicht die neuere WZ 2008. Das Hauptzollamt prüft nach dieser älteren Systematik.

Schwerpunktprinzip

Bei gemischten Tätigkeiten entscheidet der wirtschaftliche Schwerpunkt (nach Umsatz, Beschäftigten oder Wertschöpfung). Sie wählen die günstigste Methode.

Konzernstruktur

Jede juristische Einheit wird einzeln bewertet. Tochtergesellschaften können antragsberechtigt sein, auch wenn die Muttergesellschaft es nicht ist.

Stromsteuerentlastung
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