Antragsfrist: Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Die Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG hat feste Fristen. Wer sie verpasst, verliert den Erstattungsanspruch. Hier finden Sie alle wichtigen Fristen.
Verbrauchsjahr 2025
Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2026 beim Hauptzollamt eingehen.
Tipp: Je früher der Antrag gestellt wird, desto schneller erfolgt meist die Bearbeitung im Hauptzollamt.
Fristen im Überblick
Die Stromsteuerentlastung kann jeweils für ein abgelaufenes Kalenderjahr beantragt werden. Die Frist endet am 31. Dezember des Folgejahres.
Unterjährige Anträge
Für das laufende Kalenderjahr können Sie auch unterjährig Anträge stellen – monatlich, quartalsweise oder halbjährlich. Die Voraussetzung:
Der betrieblich verwendete Strom (ohne E-Mobilität) muss im jeweiligen Antragszeitraum über 50.000 kWh liegen. Mehr dazu unter betriebliche Verwendung.
Vorteil unterjähriger Anträge: Sie erhalten die Erstattung schneller und verbessern Ihre Liquidität. Besonders für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch ist dies eine attraktive Option.
Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag auf Stromsteuerentlastung wird digital über das Zoll-Portal eingereicht. So sieht der Ablauf aus:
Anspruch prüfen
Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen zum Produzierenden Gewerbe oder zur Land-/Forstwirtschaft gehört und der Stromverbrauch die Mindestschwelle überschreitet.
Unterlagen zusammenstellen
Stromrechnungen, WZ-Code-Nachweis und ggf. Selbsterklärungen vorbereiten (siehe Checkliste unten).
Online-Antrag einreichen
Die amtlichen Vordrucke über das Zoll-Portal ausfüllen und digital einreichen. Ein Papierantrag ist nicht erforderlich.
Erstattung erhalten
Nach Prüfung durch das Hauptzollamt wird die Entlastung auf Ihr Konto überwiesen. Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen einigen Wochen und wenigen Monaten.
Benötigte Unterlagen
Je nach Konstellation und Entlastungshöhe benötigen Sie unterschiedliche Dokumente:
Basis-Unterlagen
Amtlich vorgeschriebene Vordrucke des Zoll-Portals, vollständig ausgefüllt und digital eingereicht.
Wirtschaftliche Tätigkeit
Auf Nachfrage: Beschreibung und Nachweis Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit, für die die Entlastung beantragt wird.
Weitergabe von Nutzenergie
Bei Weitergabe von Nutzenergie an Dritte: Selbsterklärung des nutzenden Unternehmens und Aufstellung der Strommengen.
Hohe Entlastungsbeträge
Ab EUR 10.000 Entlastungsbetrag: zusätzliche Selbsterklärung über erhaltene staatliche Beihilfen erforderlich.